Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger fordert vom Bund eine klare Öffnungsstrategie für das Gastgewerbe. Bei seinem Besuch anlässlich der bundesweiten Aktion „Gedeckter Tisch“ bei der Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bayern) Angela Inselkammer in Aying äußerte der Minister großes Verständnis für die Anliegen der Branche und den Wunsch vieler Bürger nach Besuch gastronomischer Einrichtungen. „Das Gastgewerbe befindet sich seit November vergangenen Jahres in einer Dauerschließung, die Menschen drängen nach den langen Wintermonaten ins Freie. Je länger die Betriebe geschlossen bleiben, desto mehr gefährden wir die Zukunftsfähigkeit einer wichtigen Leitökonomie Bayerns, und die Menschen drängen sich unkontrolliert um Kioske und in Freiflächen. Es wird höchste Zeit, dass wir eine geordnete Öffnungsstrategie beginnend mit der Außengastronomie einleiten.“ Der Minister erneuerte seine Vorstellung, bis zu den Osterferien die Außengastronomie wieder zu ermöglichen und Gästeübernachtungen in Hotels zu erlauben, gegebenenfalls mit negativen Coronatests.
Mit Blick auf die anstehenden Verhandlungen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 3. März appellierte der Minister an die Runde, die Branche in den Verhandlungen gleichberechtigt zu berücksichtigen: „Das Gastgewerbe ist vergangenen Herbst als erstes in den Lockdown gegangen und muss wie der Einzelhandel jetzt eine Perspektive bekommen. Wir haben mittlerweile mit Maske, Schnelltests und Impfung bewährte Werkzeuge in der Coronabekämpfung.“
Gastronomie und Hotellerie bräuchten dringend Perspektiven, nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen, sondern auch aus gesellschaftlichen Gründen. Die Politik setze mit dem Dauer-Lockdown viele Tausend, mitunter über Generationen aufgebaute Existenzen aufs Spiel. Das dürfe nach Ansicht Aiwangers bei allen berechtigten Interessen des Infektionsschutzes nicht vergessen werden: „Die Politik hat die Verantwortung, die Bevölkerung in einer Pandemie zu schützen. Sie hat aber auch die Verantwortung, die berechtigten Interessen der von den Einschränkungen betroffenen Branchen zu berücksichtigen, sobald es das Infektionsgeschehen wieder zulässt. Die sozialen Bedürfnisse der Menschen, sich zu treffen, dürfen auch nicht länger ausgeblendet werden.“
Angesichts der hervorragenden Hygienekonzepte der Branche ist nach Einschätzung Aiwangers beides möglich: Infektionsschutz und Öffnung der Branche. „Ich bin überzeugt, es ist auch für den Infektionsschutz besser, wenn die Menschen geordnet und mit Abstand im Biergarten oder Straßencafé sitzen, als wenn sie in großen Gruppen und dicht an dicht auf den öffentlichen Plätzen zusammenkommen“, so der Minister abschließend.
Angela Inselkammer Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bayern), ergänzt: „Die Maßstäbe und Inzidenzwerte, die für Öffnungen in anderen Branchen gelten, wie zum Beispiel Einzelhandel oder auch Baumärkte, müssen auch für das Gastgewerbe gelten. Einen fortgesetzten Teil-Lockdown, also weitgehende Schließungen als ‚Dauerzustand‘, während andere öffnen dürfen, akzeptieren wir nicht. Das RKI hat erst vor wenigen Tagen erneut bestätigt, dass wir keine Infektionsherde sind. Unsere strengen Schutz- und Hygienekonzepte funktionieren und machen eine schrittweise Öffnung verantwortbar und verhältnismäßig. Es muss auch im Gastgewerbe wieder losgehen – und zwar so, dass die Betriebe wirtschaftlich arbeiten können. Eine Fortsetzung der Politik nach dem Motto ‚Ihr bleibt zu, damit andere öffnen können‘ ist für die Unternehmer und Beschäftigten im Gastgewerbe inakzeptabel.“
Die Hotellerie und Gastronomie in Bayern ist durch die die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie stark beeinträchtigt: Die Zahl der Gästeankünfte ist 2020 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 50,4 Prozent eingebrochen. Statt 40 Millionen reisten nur rund 19,8 Millionen Personen an. Die Zahl der Übernachtungen sank von rund 101 Millionen auf knapp 60 Millionen, das entspricht einem Rückgang von 40,6 Prozent.
Um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzumildern, unterstützt der Bund die Hotellerie und Gastronomie mit den Corona-Hilfsmaßnahmen: Insgesamt wurden über die bisherigen Bundesprogramme – also Überbrückungshilfe I für die Fördermonate Juni bis August 2020 und Überbrückungshilfe II für September bis Dezember 2020 sowie die November- und Dezemberhilfe – über 56.000 Anträge aus Hotellerie und Gastronomie gestellt, das entspricht einem Anteil von 37 Prozent. Die beantragte Summe beträgt knapp 1,31 Milliarden Euro, davon sind 991 Millionen Euro ausgezahlt. Für die Fördermonate November 2020 bis Juni 2021 können die Unternehmen jetzt die Überbrückungshilfe III beantragen.
Des Weiteren stehen betroffenen Unternehmen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus diverse Unterstützungsangebote wie die Darlehensprodukte der LfA Förderbank Bayern, die Darlehensprodukte der KfW sowie verschiedene Bürgschaftsprogramme zur Verfügung.