1. System für die Entsorgung von Verpackungsabfällen:
Die Einführung der Verpackungsverordnung Anfang der 90er Jahr veränderte das Wertstoffsammelsystem grundlegend. Neben dem bisherigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungssystem wurde ein rein privatwirtschaftliches und gewinnorientiert handelndes Entsorgungssystem für Verkaufsverpackungen etabliert (sog. Duales System Deutschland (DSD).
Verantwortlich für die Sammlung der Wertstoffe (Glas, Leichtverpackungen, Dosen), die Auswahl der Standplätze, die Aufstellung und Leerung der Container und den ordnungsgemäßen Betrieb und Zustand der Containerinseln sind seit der Einführung der Verpackungsverordnung ausschließlich die DSD bzw. deren Subunternehmen.
Verhandlungsführer der Dualen Systeme sind derzeit die Firmen BellandVision und Interseroh. Diese Firmen schließen mit dem örtlichen öffentlichen Entsorger, in München ist das der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), eine Abstimmungs-vereinbarung. Aufgrund dieser Vereinbarung schreiben die DSD-Firmen die Sammel- und Verwertungsleistung aus und schließen mit diesen Betreiberfirmen Verträge. Das bedeutet: Der AWM hat keine direkte Vertragsbeziehung mit den Betreiberfirmen. In München sind diese Subunternehmen, die die Münchner Wertstoffinseln betreiben, aktuell die Firmen Remondis (Sammlung von LVP/Alu im Münchner Westen, von Glas im gesamten Münchner Stadtgebiet) und Wittmann (Sammlung von LVP/Alu im Münchner Osten).
2. Abstimmungsvereinbarung nach § 22 Abs. 2 VerpackG: Juli 2020
Der AWM stützt sich bei den Vertragsverhandlungen mit den DSD auf das Abfallwirtschaftskonzept, das 2017 vom Stadtrat verabschiedet wurde.
Die wichtigsten Vertragsinhalte der Abstimmungsvereinbarung, die ab 1.1.2021 in Kraft tritt, sind:
- Das Stadtgebiet München ist aufgrund seiner Größe aus kartellrechtlichen Gründen auch weiterhin in ein Entsorgungsgebiet München Ost und ein Entsorgungsgebiet München West aufgeteilt.
- Die Sammlung der Fraktionen Glas, Metall und Kunststoffe erfolgt weiterhin im öffentlich zugänglichen Depotcontainersystem im gesamten Stadtgebiet.
- Die Sammlung der Verkaufsverpackungen aus Papier/ Pappe/ Kartonagen (PPK) erfolgt auch weiterhin über die Papiertonne des AWM (Mitbenutzung).
Neu ist:
- Mehr Kapazität: Die Verpackungsarten Metall, Kunststoff sowie Verbunde werden künftig gemeinsam in einem Container erfasst, da Beides gut auseinandersortiert werden kann.
Die Erfahrung hat gezeigt: Die Alu-Container waren oft nicht ganz gefüllt, während die Kunststoffbehälter oft überfüllt waren. Dadurch können größere Mengen gesammelt und Überfüllungen vermieden werden. - Mehr Leerung: Die Leerungsintervalle werden angepasst:
Behälter für Leichtverpackungen (LVP) aus Kunststoff und Alu je nach Standort:
o 2/3 der Behälter werden mindestens dreimal wöchtenlich;
o 1/3 der Behälter mindestens einmal wöchentlich geleert;
o reichen diese Mindestanforderungen nicht aus, werden die Behälter „bei Bedarf“ zusätzlich geleert
3. Weitere Vereinbarungen mit den Münchner Betreiberfirmen zur Verbesserung der
Müllsituation an den Münchner Wertstoffinseln
Probleme bei der Einhaltung des Leerungsrhythmus Anfang 2020:
Zu Jahresbeginn und während der Corona-Krise hatte die Betreiberfirma Remondis mit Kraftfahrermangel zu kämpfen.
Der AWM konnte in Gesprächen erreichen, dass Remondis
- die Fahrzeuge wieder zeitnah besetzt
- ein weiteres Fahrzeug zuschaltet
- neben den Reinigungsteams der cba (Cooperative Beschützende Arbeitsstätten e.V.; die von Remondis mit der Reinigung der Wertstoffinsel-Standplätze beauftragte Reinigungsfirma) auch ein Pressmüllfahrzeug von Remondis einsetzt, bis sich die Situation wieder entspannt.
Um die zeitweise Überfüllung, Verschmutzung und das illegale Abstellen von Sperrmüll an den Wertstoffinseln einzudämmen, wurden folgende Maßnahmen vereinbart:
3.1 Mehr Kommunikation: Schnellere Meldung von verunreinigten Wertstoffinseln
über QR-Code:
a) Aufkleber mit QR-Codes auf den Containern der Firma Remondis mit Hinweis auf
die Hompage.
Ziel: direkte und schnellere Information durch Bürger_innen, zum Beispiel über
Verunreinigungen schnellere Behebung und Reinigung.
b) Die Firma Wittmann prüft, ob ein entsprechender Aufkleber auch auf den von
Wittmann betriebenen Standplätzen möglich ist.
3.2 Standorte mit grober Verunreinigung und Sperrmüllablagerungen:
a) An „Brennpunkten“: Aufkleber mit Hinweis zum nächstgelegenen Wertstoffhof (für die Entsorgung von Sperrmüll);
Ziel: Sperrmüllablagerungen reduzieren
b) Fa. Wittmann überlegt zudem, mit einem Piktogramm auf das Verbot der Sperrmüllablagerung hinzuweisen. Ziel ist eine bessere, bildliche Kommunikation und Verständlichkeit bei Zielgruppen, die nicht oder nur wenig deutsch sprechen.
4. Ausreichende Standplätze für Wertstoffinseln:
Aufgrund der Flächenknappheit in München ist es immer schwieriger, zusätzliche Standplätze für Wertstoffinseln zu finden.
- Neue Behälterstandplätze und Erhaltung des Bestands
Die Behälter für LVP müssen über ausreichend große Einwurföffnungen verfügen. - Integration von Wertstoffcontainern bei Sanierung / Umgestaltung von Straßen und Plätzen
Seit 2016 bestehen Projektgespräche bei den Bebauungsplanverfahren zwischen dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung (PLAN) mit den beteiligten Dienststellen, unter Einbindung des Kommunalreferats. Damit ist es möglich, die Informationen frühzeitig an die privaten Betreiberfirmen zur Wertstofferfassung weiterzugeben, damit diese ihre Standplätze planen können.
Eine Festsetzung von Flächen für Wertstoffcontainer im Bebauungsplanverfahren ist rechtlich nicht möglich.
Bei der Umgestaltung von Plätzen, auf denen sich bereits Wertstoffcontainer befinden, bemüht sich der AWM generell um den Erhalt des Standplatzes und um eine ansprechende Gestaltung bei neu gestalteten Plätzen. Zuständig dafür sind jedoch die DSD.
• Unterflurcontainer:
Der AWM unterstützt grundsätzlich den Einbau von Unterflurcontainern und wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden.
Da es sich bei Verpackungsabfällen per Gesetz um ein privatwirtschaftliches Erfassungssystem handelt, ist die Finanzierung über Müllgebühren jedoch rechtlich nicht zulässig. Also müssten die DSD die Kosten für Unterflurcontainer übernehmen. Diese weigern sich.