Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner: „Mit rund 5,8 Millionen Euro aus dem Corona-Programm Soziales sichern wir die Existenz des Deutschen Jugendherbergswerks Landesverband Bayern e. V.“
Das Deutsche Jugendherbergswerk Landesverband Bayern e. V. (DJH) hat aus dem Corona-Programm Soziales der Bayerischen Staatsregierung rund 5,8 Millionen Euro zur Sicherung seiner Existenz und die seiner bayerischen Jugendherbergen erhalten. Bei der Übergabe des symbolischen Schecks in der Jugendherberge München Park erklärte Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner: „Es freut mich sehr, dass die Finanzhilfen in Höhe von 31 Millionen Euro aus dem Corona-Programm Soziales genau dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Damit helfen wir den Jugendhilfeeinrichtungen in Bayern, die für unsere Gesellschaft einen wichtigen sozialen und bildungspolitischen Auftrag erfüllen. Auch die Existenz des DJH sichern wir daraus ab. Die Jugendherbergen bieten jungen Menschen wertvolle Begegnungsmöglichkeiten und verrichten wichtige Bildungsarbeit. Dieser gesellschaftliche Beitrag darf dem Freistaat und den jungen Menschen in dieser herausfordernden Zeit nicht verloren gehen.“
Klaus Umbach, Präsident des Landesverbands Bayern im Deutschen Jugendherbergswerk, der den symbolischen Scheck entgegennahm, betonte: „Die Unterstützung hilft uns enorm, den Betrieb unserer Häuser wieder aufzunehmen. Vor allem junge Familien können nun ein paar unbeschwerte Tage in einer Jugendherberge genießen. Wir hoffen, dass bald auch Gruppen und vor allem Schulklassen wieder zu uns kommen, um dort Gemeinschaft erleben zu können“.
Das Corona-Programm Soziales sieht eine subsidiäre Entschädigung in Höhe von bis zu 60 Prozent der entfallenden Einnahmen bis Ende Juli 2020 sowie weitere Notmaßnahmen vor. „Damit greifen wir Jugendherbergen, Schullandheimen, Jugendbildungsstätten und Familienferienstätten sowie zahlreichen kleineren Trägern zusätzlich finanziell unter die Arme und unterstützen sie wirksam“, so Trautner.
Seit 30. Mai 2020 sind die Jugendherbergen in Bayern wieder geöffnet und können Gäste empfangen. Hierdurch werden auch wieder Einnahmen generiert. Zur Eindämmung des Infektionsrisikos beachten die Einrichtungen das Hygienekonzept „Beherbergung“. Sozialministerin Trautner hob hervor: „Die vom Bayerischen Ministerrat beschlossene Öffnung der Beherbergungseinrichtungen zeitgleich mit den Hotels war mir ein besonderes Anliegen. Die Einrichtungen können damit einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der von der Corona-Krise besonders betroffenen jungen Menschen leisten.“
Informationen sowie die Antragsformulare zum „Programm Soziales“ sind auf der Homepage der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) abrufbar unter: www.zbfs.bayern.de/corona-programm-soziales.